Autowaschcenter Dresden

Anhängerverleih –
günstig und flexibel

Anhänger mieten in Dresden – kostengünstig und bequem
Bei uns können Sie moderne PKW-Anhänger (gebremst) in verschiedenen Größen – offen bzw. mit Plane – mieten. Montag bis Sonnabend von 07:30 - 19:00 Uhr stehen wir Ihnen gern für die Vermietung und Rücknahme der Anhänger zur Verfügung.

ab 5 Liter

Funktionale Anhänger für Ihren Bedarf
In unserer Anhängervermietung stehen Ihnen für Ihre Bedürfnisse verschiedene Anhängertypen zur Auswahl: z.B. Autotransportanhänger, Kastenanhänger (offen) oder Kastenanhänger mit Plane. Unsere Anhänger sind u.a. vom Qualitätshersteller Böckmann (www.boeckmann.com).

Mietanfrage und Reservierung unter …

Tel.: 0351 / 847 247 71

Sie finden unsere Anhängervermietung im Autowaschcenter auf der
Fritz-Reuter-Straße 47 in Dresden (Anfahrt).

Mietpreisliste

Die Mietgebühr ist vor der Vermietung des Anhängers zu entrichten! Mietpreisliste gültig ab 01.08.2024.
Bei Rückgabe: Fahrzeugpapiere / Schlüssel / ggf. Adapter

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer und Teilkasko-Versicherung mit 150,- Selbstbehalt

Anhänger-Typ Nr. Tagespreis
(24 Stunden)
Halbtagespreis
(6 Stunden)
3 Tage
pro Tag
Wochenpreis
pro Tag
Wochenendtarif
Fr. 14 Uhr-Mo. 9 Uhr
Kastenanhänger mit Plane *
Nutzlast: 1130 kg (DD-GY 2225)
Gesamtgewicht: 1350kg
L=3000mm, B=1500mm, H=1600mm
1 35,00 € 28,00 € 32,00 € 30,00 € 70,00 €
Autotransportanhänger *
Nutzlast: 2076 kg (DD-GU 3914)
Gesamtgewicht: 2700kg
L=5940mm, B=2455mm, H=1090mm
3 55,00 €   48,00 € 40,00 € 110,00 €
Kastenanhänger ohne Plane * Nutzlast: 981 kg (DD-GN 8514)
Gesamtgewicht: 1300 kg
L=2515mm, B=1300mm, H=350mm
4 31,00 € 26,00 € 29,00 € 28,00 € 70,00 €
Kastenanhänger mit Plane
Nutzlast: 1082 kg (DD-GY 7778)
Gesamtgewicht: 1350 kg
L=2515mm, B=1300mm, H=1550mm
5 34,00 € 27,00 € 30,00 € 29,00 € 65,00 €
Kastenanhänger ohne Plane
Nutzlast: 1040 kg (DD-GJ 7946)
Gesamtgewicht: 1400 kg
L=3000mm, B=1500mm, H=400mm
6 34,00 € 28,00 € 30,00 € 30,00 € 70,00 €
Kastenanhänger mit Plane *
Nutzlast: 1130 kg (DD-GX 2977)
Gesamtgewicht: 1350 kg
L=3000mm, B=1500mm, H=1600mm
7 35,00 € 28,00 € 32,00 € 30,00 € 70,00 €
Motorradanhänger *
Nutzlast: 599 kg (DD-GQ 1368)
Gesamtgewicht: 750 kg
L=1970mm, B=1140mm, H=520mm
8 30,00 € 28,00 € 28,00 € 25,00 € 90,00 €

* 13-poliger Stecker

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, welche in den Geschäftsräumen des Vermieters ausgehängt ist. Bei Sondervereinbarungen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Der gesamte Mietpreis ist ohne Abzug vor der Vermietung zu zahlen.
  2. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere hat er den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu verschließen.
  3. Der Mieter hat vor Antritt der Fahrt die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen, insbesondere Licht, Reifendruck und festsitzende Räder. Der Mieter darf den gemieteten Gegenstand nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Die Ladung muß gegen Verrutschen gesichert sein, eine zu hohe Ladung der Höhe nach führt zum Kippen des Anhängers. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen besonders vorsichtig und langsam zu fahren, so daß Schäden am Anhänger vermieden werden.
  4. Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sofort schriftlich oder telephonisch zu unterrichten. Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze den Vermieter vom Unfall zu unterrichten. Der Unfallbericht muß Namen, Anschriften des Unfallverursachers, Telefonnummer, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung umfassen.
  5. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Mietanhänger.
  6. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er den Mietgegenstand beschädigt oder sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in dem selben Zustand zurückzubringen, wie er ihn übernommen hat. Für Reifenschäden wie z.B. Plattfuß etc. haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und pauschalisierten Schadensersatz auf Mietausfallkosten gemäß ausgehängter Preisliste (60% des jeweiligen Tagespreises bezogen auf den Mietgegenstand). Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, daß der geltend gemachte Schadensersatzbetrag niedriger ist. Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, die dazugehörigen Fahrzeugpapiere sowie andere Unterlagen ebenfalls an den Vermieter zurückzugeben. Für den Fall, daß der Mieter diese Unterlagen nicht mit dem Anhänger zurückgibt, ist der Vermieter berechtigt, pauschalisierten Schadensersatz entsprechend den oben genannten Regelungen zu den Mietausfallkosten bis zu dem Tag, an welchem die Kfz-Anhängerpapiere zurückgegeben sind, zu berechnen. Die Rückgabe dieser Unterlagen ist eine Hauptpflicht des Mieters.
  7. Sollte der angemietete Gegenstand nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor, einen Ersatz zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück, jeder weitere Schadensanspruch ist ausgeschlossen.
  8. Die vereinbarte Rückkehrzeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies ausnahmsweise nicht möglich, ist der Vermieter telefonisch, per Fax oder E-Mail zu verständigen und dessen Einverständnis zur Verlängerung der Mietzeit einzuholen.
  9. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit am Geschäftssitz des Vermieters zurückzugeben. Sofern der Mietgegenstand nicht vom Vermieter selbst abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag berechtigen Person oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese Person in Anspruch zu nehmen für offene Forderungen, die der Mieter nicht ausgleicht.
  10. Der Mietvertrag ist grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Nebenabreden sind daher ungültig. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in Geltung; für diesen Fall sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Klauseln den Vertrag nach den gewollten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck zu erfüllen.
  11. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für die Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.
  12. Erfüllungsort ist am Geschäftssitz des Vermieters. Der Gerichtsstand für Kaufleute ist das Amtsgericht Dresden.
  13. Versicherungen: Der Anhänger ist immer über das ziehende Fahrzeug haftpflichtversichert, der Anhänger ist nicht vollkaskoversichert. Für Teilkaskoschäden die während der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 €. Eine Nutzung außerhalb Deutschlands ist nur nach Zustimmung des Vermieters gestattet.
  14. Weiterhin wird auf folgendes hingewiesen: Nie hecklastig beladen! Bei Beladung ist darauf zu achten, dass die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschritten wird sowie die Anhängerkupplung mit max. 50 kg belastet wird. Die Transportsicherung des Frachtgutes darf nicht am Spriegel erfolgen!

Stand August 2024